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Wasseruntersuchung zur Vermeidung von Legionellen

Am 19.08.2017 trat die 42. Bundesimmisionsschutz-verordnung (42. BImSchV - Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nass­abscheider) in Kraft. Diese schreibt verpflichtende Regelungen zur Legionellen-Vorsorge in Kühlanlagen und Nassabscheidern vor, wenn die Abluft ins Freie geleitet wird.

Unterstützung bei der Einhaltung der Betreiberpflichten
Keller Lufttechnik kooperiert mit dem Unternehmen Synlab, einem akkreditierten Labordienstleister mit Sitz in Augsburg. Synlab ist deutschlandweit tätig und bietet folgende Dienstleistungen an:

  • Erst- sowie die weiteren Laboruntersuchungen des Wassers
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Bearbeitung der Checkliste vor (Wieder-) Inbetriebnahme
  • Erstellung des Betriebsbuchs
  • Überprüfungen, die im 5-Jahres-Rhythmus vorgeschrieben sind

Vorteile der Laboruntersuchung

  • Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
  • Nachweis für Behörden
  • Entlastung des Betreibers

Ihr Ansprechpartner

Martin Kirschmann
Fon +49 7021 574 - 178
martin.kirschmann(at)keller-lufttechnik.de

Kontaktformular

Broschüre Legionellen

Verordnung zur Vermeidung von Legionellen

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